Grafik: Spenden

Spendenaufruf

Wenn Ihnen die Sicherung unseres historischen Erbes am Herzen liegt und Sie die Arbeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern wollen, können Sie die Aktivitäten der Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier durch eine Spende wirksam unterstützen.

Eine Zuwendung / Spende an die Stiftung ist eine finanziell lukrative Variante. Verbindet diese doch die soziale Verantwortung und Bemühungen des Einzelnen mit großzügigen steuerrechtlichen Erleichterungen.

Spenden  können also steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind die folgenden Dinge zu beachten:

Für Spenden oder Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro:

Für Spenden oder Zuwendungen über 200 Euro:

Eine Vergleichsberechnung steht hier als PDF-Dokument zur Verfügung. Sie brauchen sie nur auszudrucken.

Bankverbindung:

Westdeutsche Landesbank AG Düsseldorf
BLZ 300 500 00
Konto-Nr. 4 677 860

 

Steuerrechtlicher Hinweis:

Zuwendungen an die Stiftung lohnen sich auch aus steuerrechtlichen Gründen.

Die Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier ist zum Empfang von Spenden berechtigt, die beim Geber (Zuwender / Stifter) im Rahmen der Körperschaftssteuer- bzw. Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden können.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements am 21. September 2007 zugestimmt.
 
Im Fokus der Gesetzesreform stehen zahlreiche Veränderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und Spendenrechts, zum Beispiel eine Neufassung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke, eine Vereinheitlichung und eine Anhebung des Spendenabzuges, insbesondere auch bei Zuwendungen in das Stiftungsvermögen, als auch steuerrechtliche Erleichterungen für die ehrenamtlichen Helfer.

Insbesondere handelt es sich um die nachfolgenden kurz skizzierten Maßnahmen:


Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz

Ferner sind Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden an die Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 b Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz steuerbefreit. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Erbe diese Erbschaft erst im Nachhinein der Stiftung zuwendet. Dies muss jedoch innerhalb von vierundzwanzig Monaten erfolgen (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz).
 

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TAG DER ARCHÄOLOGIE:

04.09.2010


Landesausstellung in Köln:

„Fundgeschichten. Archäologie in Nordrhein-Westfalen"

19.03.-14.11.2010

Im Römisch-Germanischen Museum ist die archäologische Landesausstellung, die regelmäßig alle fünf Jahre die neuesten Funde und Ausgrabungen in Nordrhein-Westfalen präsentiert zu sehen.
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